
Fenster & Wintergärten
Scheiben, Rahmen, Falze und Fensterbänke – innen und außen. Auch Glashäuser und Wintergärten, bei denen andere abwinken.
- Privathäuser und Wohnungen
- Wintergärten, Glasdächer, Glashäuser
- Schaufenster und Glasfronten
Fenster, Wintergärten, Terrassen und Treppenhäuser in Bad Neuenahr-Ahrweiler und im ganzen Ahrtal – gründlich, pünktlich und so sauber, dass man es noch Wochen später sieht.

Scheiben, Rahmen, Falze und Fensterbänke – innen und außen. Auch Glashäuser und Wintergärten, bei denen andere abwinken.

Moos, Grünbelag und Schmutz runter, der Stein kommt wieder zum Vorschein. Für Terrassen, Hauseinfahrten und Wege.

Regelmäßig, zuverlässig und ohne dass Sie hinterher telefonieren müssen. Für Hausverwaltungen, Praxen, Büros und Ferienwohnungen.
„Er kommt und geht geräuschlos, keine Zeit wird vertan. Man sieht noch Tage, Wochen und Monate später, dass Rimi am Werk war.“Klaus Gaeb · Google-Bewertung ★★★★★
„Herausragend, freundlich, aufgeschlossen, beratend, pünktlich, angenehm … Preis/Leistung stimmt absolut – perfekter Service am Kunden.“
„Gut, dass es Rimi gibt, der erledigt alles pünktlich, schnell und zuverlässig!“
„Glasklare Arbeit! Zuverlässig, sehr freundlich und mit einem perfekten Ergebnis.“
Ein Foto von Fenstern, Terrasse oder Treppenhaus reicht für die erste Einschätzung.
Sie wissen vorher, was es kostet. Keine Überraschung auf der Rechnung.
Rimi kommt pünktlich, arbeitet leise und hinterlässt alles aufgeräumt.
Bad Neuenahr-Ahrweiler · Sinzig · Remagen · Grafschaft · Bad Bodendorf · Dernau · Mayschoß · Altenahr · Meckenheim
Für die Außenreinigung meist nicht. Für innen machen wir einen Termin aus, der Ihnen passt – auch am späten Nachmittag.
Schicken Sie ein Foto per WhatsApp. Sie bekommen eine Einschätzung und einen Terminvorschlag.
Ja – zum Beispiel Treppenhäuser für Hausverwaltungen oder Fenster im festen Rhythmus. Fragen Sie nach einem Angebot für den Turnus.
Ja, jede Reinigung wird ordentlich abgerechnet – für Privatkunden mit ausgewiesenem Lohnanteil. 20 % davon ziehen Sie direkt von der Steuer ab (haushaltsnahe Dienstleistung, § 35a EStG, bis 4.000 € im Jahr).